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Urheberrechtsreform der EU: Artikel 13

Mit der Reform will die EU die Ansprüche des

 

Urheberrechts an die heutige Zeit anpassen.

 

 

Was genau ist Artikel 13 und welche Folgen wird die Reform für uns haben?

Die Internetgemeinde demonstriert schon einige Wochen

 

gegen die anstehende Urheberrechtsreform. Mit ihr will

 

die EU das Urheberrecht an die heutige Zeit anpassen.

 

Die Reform wird allerdings keinen großen Ausgleich schaffen

 

zwischen den Rechtinhabern und den Urhebern. Stattdessen

 

können einige Firmen, wie Filmfirmen, Musikfirmen usw. nicht

 

mehr von ihr profitieren, da sie dann kein Geld mehr für die

 

Urheberrechtsreform bekämen. Das heißt, sie würden kein

 

Geld mehr verdienen, wenn eine Person/User z.B. eines ihrer

 

geschützten Lieder, Clips usw. in einem Foto oder Video

 

verwendet.

 

Sie könnten also nicht mehr von der Reform profitieren  und verlören viele Einnahmen die sie vielleicht durch die Reform

 

eingenommen hätten. Manche Firmen sind sogar an diese

 

Reform gebunden und durch die Erneuerung dieser wären

 

wahrscheinlich viele Firmen später nicht mehr möglich, so wie sie jetzt sind

 

Doch nicht nur für die Rechtinhaber wird es schwer werden, sondern auch die User sind daran beteiligt und sitzen mit

 

ihnen in einem Boot. Für die User wird nichts vereinfacht, im

 

Gegenteil, sie dürften nie wieder Copy-Right geschütztes Material in ihren Videos verwenden. Dies wäre jedoch fatal für die Existenz der User.

 

Artikel 13 ist sozusagen ein Upload-Filter. Der sogenannte Upload-Filter guckt, ob in dem Video oder Foto Urheberrechts-

 

verletzungen stattfinden und sortiert diese aus. So werden

 

sie niemals den Empfänger, also die Community/Zuschauer,

 

erreichen. Am fatalsten trifft es die Socialmediaplattform 

 

Youtube. Auf ihr geschieht sowas millionenmal täglich.

Doch bald wird dies innerhalb der EU leider ein Ende finden.

 

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